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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der K Line Europe GmbH

Bonner Straße 203 J-K

40589 Düsseldorf

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1. Geltungsbereich und Allgemeine Bestimmungen

1.1 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der K Line Europe GmbH, Bonner Straße 203 J-K, 40589 Düsseldorf (nachfolgend „K Line“) , mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Auftraggeber" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.

1.2 

Sie gelten für Verträge, deren Gegenstand Produkte und Dienstleistungen in der Dentalbranche tätigen Ärzten {Zahnärzte und Kieferorthopäden) bei der Planung und Durchführung von Behandlungen an Zahn- und Kieferfehlstellungen  unterstützen.

 1.3

Im Einzelfall zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

1.4

Diese Bestimmungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.5

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und damit für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von K Line gegenüber gewerblichen Abnehmern und Auftraggebern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.

 

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 

Die Angebote von K Line sind freibleibend und unverbindlich. Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. K Line übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen.Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von K Line.

2.2 

Die Präsentation einzelner Produkte in den Geschäftsräumen, dem Online-Shop oder in Prospekten oder Katalogen von K Line stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um unverbindliche Darstellungen der Produkte.

2.3 

Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von K Line sind nicht befugt, mündliche  Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

 

3. Leistungsumfang

3.1

Eine Behandlungsplanung beginnt, sobald K Line von dem behandelnden Arzt oder Vertragspartner die benötigten Unterlagen erhalten hat. Eine vorherige Fallbeurteilung ist jederzeit durch unsere Dental Experten möglich und kostenlos. Die Fallbeurteilung dient als Hilfestellung zur Beantwortung von Fragen bezüglich Behandlungsdauer und zur Ermittlung der benötigten K Line Produkte..

3.2

Im Vorfeld jedes Auftrags über die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanvorschlags nebst entsprechender Zahnschienen ist zunächst ein Kostenvoranschlag bei K Line einzuholen. Zur Beauftragung eines Kostenvoranschlags übermittelt der behandelnde Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde {nachfolgend gemeinsam als „Auftraggeber“ bezeichnet) die kompletten Unterlagen an K Line. Ein Kostenvoranschlag f ü r eine Behandlungsplanung {Laborzettel} kann K Line entweder per Post, Email, Fax oder über das Online- Portal angefragt werden. Zu den genannten Unterlagen zählen darüber hinaus müssen neben klinischen Fotos, Abformungen {Abformlöffel oder Gipsabdrücke) und ein OPG eingereicht werden.[SK1]   Der Auftraggeber kann K Line jedoch auch ohne Zusendung sämtlicher Unterlagen beauftragen.

3.3

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen GENIC, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf, Pandemie und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

3.4

Für den Kostenvoranschlag wird seit dem 01. Juni 2017 in Deutschland eine Planungspauschale von 35 EUR netto erhoben, die auf spätere Bestellungen nicht angerechnet werden. Diese Kosten sind nicht Bestandteil von internationalen Distributoren Verträgen.

3.5

Auf Grundlage der übermittelten Daten erstellt K Line den Kostenvoranschlag über einen entsprechenden Behandlungsplanvorschlag und übermittelt diesen an den Auftraggeber. Hierin liegt das Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Erstellung eines individuellen Behandlungsplanvorschlags einschließlich der hiermit korrespondierenden Zahnschienen. An dieses Angebot hält K Line sich für die Dauer von 40 Tagen ab Erstellung des Kostenvoranschlags gebunden.

3.6

Der behandelnde Arzt kann jederzeit in die Behandlungsplanung eingreifen und durch kurze Beschreibungen auf dem Portal die Behandlungsziele und Durchführung kommentieren und anpassen. K Line wird den Auftraggeber unterstützen, um aufgrund der bereitgestellten Informationen die beste Möglichkeit der Nutzung von K Line Produkten und Dienstleistungen zu gewähren. Diese Behandlungsplanungsdienste werden insbesondere über das Portal gewährleistet.

3.7

Die kieferorthopädischen Behandlungsapparaturen von K Line werden individuell hergestellt und es werden hierfür ausschließlich zertifizierte Materialien verwendet.

 

4. Änderungen des Auftrags

4.1

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

4.2

Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt K Line den Auftrag und die Beratungsleistungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1

Der Auftraggeber ist verpflichtet, K Line im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert K Line unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5.2

Grundsätzlich  kann  jeder  Zahnarzt/  Anwender  vom  den  Dienstleistungen  und  Produkten  von  K  Line Gebrauch machen. Eine Zertifizierung ist nicht notwendig, trotzdem bietet K Line in einer Vielzahl von Online  Kursen  und Vorträgen  durch  erfahrene  K  Line  Anwender  die  Möglichkeit,  sich  für  K  Line zertifizieren  zu  lassen.  K  Line  bietet  seine  Produkte  und  Dienstleistungen  ausschließlich  für  zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ausgebildeten Zahnärzten an.

5.3

Entscheidungen über Befunderhebung, Diagnostik, Planung und Behandlung von Patienten sind vom Zahnarzt in eigener und ausschließlicher Verantwortung und auf Grundlage einer  umfassenden  und vollständigen  Aufklärung der  Patienten  zu  treffen. Die  Verantwortung  des  Zahnarztes  für  die kieferorthopädische  Behandlung  erstreckt  sich ausdrücklich  auch  auf  die  Revision, Auswertung, Modifizierung und Bestätigung des K Line -Vorschlags im Rahmen der Behandlungsplanung. Es liegt in der   alleinigen   Verantwortung   des   Zahnarztes,  Empfehlungen   von K  Line umzusetzen oder zu entscheiden, ob  die K  Line  Produkte und  Dienstleistungen  zum  Einsatz  bei  einem  bestimmten Patienten, für einen bestimmten Gebrauch oder zur Erzielung eines bestimmten Ergebnisses geeignet sind.

5.4

Der Anwender/ Zahnarzt  gewährleistet,  dass  er zum  Zeitpunkt  der Inanspruchnahme der K  Line Dienstleistungen  und Produkte als  Zahnarzt  approbiert  ist.  Bei  der  Behandlung  von  gesetzlich krankenversicherten Patienten hat der Zahnarzt darüber hinaus sicherzustellen, dass er zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist. Er hat  die  berufsrechtlichen   und vertragszahnarztrechtlichen Vorschriften, insbesondere des für ihn maßgeblichen Kammerrechts, des Fünften Sozialgesetzbuches, der Bundesmantelverträge-Zahnärzte und der Kieferorthopädie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten.

 

6. Vergütung

6.1

Bei den in den Preislisten von K Line oder sonstigen Mitteilungen angegebenen Preisen handelt es sich um  unverbindliche  Angaben.  Maßgebend  sind  ausschließlich  die  im  Kostenvoranschlag  und  in der Auftragsbestätigung  von K  Line genannten  Preise  ggf.  zuzüglich  der  jeweils  geltenden  gesetzlichen Umsatzsteuer  und  Verpackungs-,  Porto-und  Frachtkosten. 

6.2

Zusätzliche  Lieferungen  und  Leistungen werden gesondert berechnet. Hinsichtlich der Verpackungs-, Porto-und Frachtkosten ist K Line berechtigt, den für den Auftraggeber günstigsten Weg der Lieferung zu wählen.. .

6.3

Eine durch K Line gestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug von   Skonto   fällig.

 

6.4

K Line akzeptiert als Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung und Überweisung. Bei Erstkunden kann K Line die akzeptierten  Zahlungsmöglichkeiten vor der Auftragsannahme  einschränken. K  Line akzeptiert keine Zahlungen von Patienten.

6.5

K Line ist berechtigt, Zahlungen des Auftragebers zunächst auf  dessen ältere Schulden  anzurechnen,  und  wird  den Auftraggeber über  die  Art  der  erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist K Line berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn K Line über den Betrag verfügen kann. Aufrechnungen und die  Geltendmachung  von  Zurückbehaltungsrechten sind  nur  zulässig, wenn  die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

 

7. Liefer-und Leistungszeit

 7.1

Die Versendung   des Kostenvoranschlags erfolgt in 3-5 Werktagen ab Zugang der Bestellbestätigung (Laborzettel) und  den  vollständigen  Patientendaten  und  Gebissabformungen, sofern K Line im Einzelfall nicht auf andere Lieferfristen hinweist. Die Versendung  des Behandlungsvorschlages einschließlich der auf dieser Grundlage individuell gefertigten  Zahnschienen erfolgt  n  innerhalb  von 10-12 Werktagen, gerechnet  ab  dem diesbezüglich geschlossenen und bestätigten Vertragsschluss (per Email, Fax oder im Portal), sofern K Line im Einzelfall nicht auf andere Lieferfristen hinweist.

7.2

Wird in  dem Behandlungsplanvorschlag eine  Behandlungszeit von mehr als 4 Monaten  empfohlen, bezieht  sich  die vorgenannte Lieferfrist  ggf.  lediglich  auf  solche  Zahnschienen,  deren Einsatz  für  die erste  Behandlungsphase  empfohlen  wird. Weitere  Lieferung  können  erst  nach  Zugang  von  dem Behandlungsverlauf widerspiegelnden, aktuellen Gebissabdrücken des Patienten bei K Line erfolgen.

7.3

Die Lieferung der K Line Produkte erfolgt frei Frachtführer-Versandort Düsseldorf auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach Wahl von KLine. Bei Sonderwünschen des Auftraggeberswerden die Mehrkosten gesondert berechnet.

7.4

Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.

7.5

Mit  der  Übergabe  der  Sendung  an  die  den  Transport  ausführende  Person oder  das  den  Transport ausführende Unternehmen  geht  die  Gefahr   des zufälligen  Untergangs und der   zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Bei  Verzögerung  des  Versands  auf  Wunsch des  Auftraggebers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft durch K Lineauf den Auftraggeber über.

 

8. Gewährleistung und Haftung

8.1

Der Auftraggeber hat erhaltene Waren unverzüglich nach dem Zugang, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, K Line unverzüglich, spätestens bis fünf Werktage nach dem Zugang, Anzeige zu machen.. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 HGB. Zur Erhaltung der Rechte des Auftraggebers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.

8.2

Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Behandlungsplanvorschlags bzw. der Zahnschienen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Diese  Verjährungsfrist  gilt  auch für  sämtliche  Schadenersatzansprüche gegen K Line, die mit  dem Mangel in Zusammenhang stehen –unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.

Die einjährige Verjährungsfrist gilt jedoch mit folgenden Maßgaben:

a)  Die  Verjährungsfrist  gilt  nicht  im  Falle  des  Vorsatzes  oder  bei  arglistigem  Verschweigen  eines Mangels oder soweit K Line eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

b) Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht• bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung;• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart;• bei –nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehender –schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

c) Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. Soweit nicht ausdrücklich  anders  bestimmt,  bleiben  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Schadenersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden..

8.3

Sofern  bei  Vorliegen  eines  Mangels  Schadensersatz  statt  der  Leistung  verlangt  wird  und  die  Sache nachzubessern ist, ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung frühestens nach dem erfolglosen zweiten Versuch anzunehmen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.Das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn nicht innerhalb  von 4 Wochen  nach  ordnungsgemäßer  Mitteilung der Mangelhaftigkeit Ersatz für die mangelhafte Ware geleistet wird.

8.4

K Line haftet in Fällen  des   Vorsatzes   oder   der   groben   Fahrlässigkeit  nach  den  gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet K Line nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, z.B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Garantieversprechens, soweit diese vereinbart wurden. Der  Schadensersatzanspruch  für  die  Verletzung wesentlicher  Vertragspflichten ist jedoch auf  den vertragstypischen, vorhersehbaren   Schaden begrenzt, mit  dessen Entstehung   typischerweise gerechnet werden muss. [SK2] [FB|R&P3] 

8.5

Die Haftung von K Lineist auch in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche  auf  entgangenen  Gewinn,  ersparte  Aufwendungen,  auf  Schadensersatzansprüche  Dritter sowie  auf  sonstige  mittelbare  und  Folgeschäden  (Schadensersatz)  können  nicht  verlangt  werden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den verstehenden Regelungen nicht verbunden.

8.6

Soweit  die  Haftung  von  K Line ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch  für  Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von K Line.

 

9. Datenschutz

9.1

In dem Portal von K Line werden personenbezogene Daten und sensible Informationen von Kunden, Patienten (ehemalige, potenzielle und gegenwärtige] und Ärzten, wenn Sie sich erfolgreich über ein Kundenkonto auf www.klineportal.com registriert haben, erfasst und gespeichert.

Die Übermittlung und Verarbeitung von personen- und gesundheitsbezogenen Daten an bzw. durch K Line Europe GmbH sowie die Speicherung dieser Daten durch einen Dritten im Auftrage von K Line setzt eine wirksame Einwilligung der betroffenen Patienten voraus. Diese Einwilligung ist K Line vor der Bestätigung des Behandlungsplanes zu geben. Diese Einwilligung wird durch Bestätigung der Einwilligung zur Datenerfassung und Datenverarbeitung im Portal gegeben.  K Line verweist diesbezüglich im  Einzelnen  auf die  Datenschutzerklärung der K Line Europe GmbH, die unter folgendem Link https://www.kline-europe.com/data-privacy  abrufbar ist:

9.2

K Line versichert,  dass die personenbezogenen  Daten des  Auftraggebers ausserhalb unserer Unternehmensgruppe im  Übrigen  nicht  an  Dritte weitergeben werden, es sei denn, dass K Line  dazu  gesetzlich  verpflichtet  wäre  oder  der  Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat.[SK4]  Eine etwaige Weitergabe der personenbezogenen Daten innerhalb der Unternehmensgruppe K Line ist dadurch gerechtfertigt, dass K Line ein berechtigtes Interesse daran hat, die Daten für administrative Zwecke iinerhalb der Unternehmensgruppe weiterzugeben und Ihre Rechte und Interessen am Schutz Ihrer peronenbezogenen Datern im Sinne von Art. 6 Abs.1 lit f) DSGVO nicht überwiegen.

10. Aufbewahrung

10.1

An K  Line übermittelte  Unterlagen  gehen  in  das  Eigentum  von K  Line über. K  Line  ist  nicht verpflichtet  diese  Unterlagen  dem Auftraggeber/  Zahnarzt zurückgegeben. Der Auftraggeber/ Zahnarzt ist  verpflichtet,  entsprechend  seiner  berufsrechtlichen  und  ggf.  vertragszahnärztlichen Dokumentationspflicht  Mehrfertigungen  der  Unterlagen  vorzuhalten  und  diese  während  der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufzubewahren. Für  den Verlust von Unterlagen und Daten durch  die  Übermittlung  und  Verarbeitung  übernimmt K  Line keine  Haftung. Der  Auftraggeber/ Zahnarzt ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen und Daten noch einmal an K  Line zu  übermitteln,  soweit  sie  zur  ordnungsgemäßen  Abwicklung  des  Auftrages  erforderlich sind..

10.2

Körperliche  Unterlagen  wie Abdrücke  und  Studienmodelle  werden  von K  Line nur  so  lange aufbewahrt,  wie  dies  zur  ordnungsgemäßen  Erfüllung  der  Vertragsbeziehungen  erforderlich  ist. Sie  werden  anschließend  nach  Ermessen  von K  Line vernichtet  oder  archiviert. K  Line kann Unterlagen, einschließlich aber nicht beschränkt auf, Abdrücke, Röntgenbilder, Fotografien, Filme und Studienmodelle usw. für kieferorthopädische/zahnmedizinische Konsultationen, Weiterbildungen und Forschungszwecke, Publikationen in Fachmagazinen oder für professionelle Begleitmaterialien intern nutzen, soweit hierzu eine ausdrückliche schriftliche Einwilligungserklärung des Auftraggebers/ Zahnarztvorliegt oder die entsprechenden Daten und Unterlagen anonymisiert werden.

11. Schriftform, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

11.1

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11.2

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

11.3

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

11.4

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

 [SK1]Sogar wenn den Arzt uns ein Auftrag durchgibt ohne alle vollständige bzw. benötigte Unterlagen gilt den Auftrag. Verantwortung übernimmt der Auftraggeber.

  •  [SK2]K Line gibt generell keine Garantie über Behandlungen weder Ergebnisse für ein Kieferorthopädische Behandlung.

  •  K Line haftet nur für die Summe die in der Kostenvoranschlag bzw. Vertrag steht, nicht höher.

  •  Schaden aus Gesundheitliche Grunden sind für K Line ausgeschlossen da der Arzt selber die Gesundheit der Patienten kontrollieren muss bevor ein Produkt von K Line bestellt ist.

  •  Der Arzt muss nach Erhalt die Ware von K Line kritisch kontrollieren und sicherzustellen das es zu dem aufgegebenen Auftrag passt.

 [FB|R&P3]Hierbei handelt es sich um die rechtlich allein mögliche Haftungseinschränkung von K Line, die rechtlich wirksam ist. Haftungsobersumme nicht wirksam. Dass der Arzt kontrollieren und prüfen muss, ist in Ziffer 8.1 geregelt. Ich empfehle daher die Beibehaltung der Formulerierung an dieser Stelle.

 [SK4]Company subsidaries are not included. K Line makes treatment plans through K Line Co. located in Egypt. We must cover this part.

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